Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I. Allgemeines
1. Unseren Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, die auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Geltung einer ausdrücklichen Bestätigung.
2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmenskunden im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss der Bestellungen, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Die Produktseiten sowie weitere Darstellungen und Angaben auf unserer Internetseite sind lediglich eine invitatio ad offerendum (Aufforderung selbst Angebote abzugeben), der Vertrag kommt erst zustande mit unserer Bestätigung des Auftrags. -
II. Vertragsgegenstand
1. Die IWD market research GmbH unterstützt mit ihren Leistungen den Auftraggeber bei dessen Entscheidungen. Es trifft diese aber nicht selbst. Für den Inhalt und den Umfang der von der IWD market research GmbH zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich nicht dazu aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.
2. Die IWD market research GmbH übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus. -
III. Vertragsabschluss
1. Die IWD market research GmbH unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie das zu zahlende Honorar angegeben werden. Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Soweit der Auftraggeber mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für die IWD market research GmbH nicht offensichtlich ist und weist diese den Auftraggeber darauf hin, muss dieser sein Ziel schriftlich offenlegen.
2. Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die IWD market research GmbH nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
3. Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der IWD market research GmbH.
4. Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von der IWD market research GmbH, im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags, im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüberhinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, kann die IWD market research GmbH ein zusätzliches Honorar verlangen.
5. Mehrkosten, die von der IWD market research GmbH nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die vom IWD market research GmbH bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann die IWD market research GmbH gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. -
IV. Verwendung der Untersuchungsberichte/Untersuchungsergebnisse
1. Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Untersuchungsberichte auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten nicht für die Untersuchungsergebnisse selbst. Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei die IWD market research GmbH als Verfasser des Untersuchungsberichts benennen.
2. Die Untersuchungsergebnisse stehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, nur dem jeweiligen Auftraggeber zu dessen freier Verfügung.
3. Der Auftraggeber stellt die IWD market research GmbH von allen Ansprüchen frei, die gegen die IWD market research GmbH geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und / oder falsch mit ihnen wirbt). -
V. Urheberrechte/Eigentumsrechte und akzessorische Pflichten
1. Der IWD market research GmbH verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Auftraggeber erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und alle Schutzrechte an Untersuchungskonzeptionen, Vorschlägen, Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, grafischen und tabellarischen Darstellungen, die von der IWD market research GmbH stammen, und in sonstigen Leistungen der IWD market research GmbH verkörperten Know-how ausschließlich dieser zustehen. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
2. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei der IWD market research GmbH. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
3. Die IWD market research GmbH ist verpflichtet, sämtliche ihm vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.
4. Die IWD market research GmbH verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
5. Die IWD market research GmbH erhält das Recht den Auftraggeber ohne Hinweis auf den Untersuchungsinhalt, Untersuchungsort und –zeitraum sowie jegliche Informationen zur Zusammenarbeit, ausschließlich namentlich als Referenzkunde zu nennen und zu veröffentlichen. Sollte der Auftraggeber einer Veröffentlichung als Referenzkunde nicht zu stimmen, bedarf dies der Schriftform. -
VI. Mitwirkung des Auftraggebers
Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Dabei ist die IWD market research GmbH verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Deswegen entstehende Mehrkosten müssen vom Auftraggeber getragen werden. -
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
2. Sollte die Lieferung der Untersuchungsberichte/Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Testmaterial beschädigt werden oder verlorengehen, kann der Auftraggeber der IWD market research GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die IWD market research GmbH steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Testmaterial ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die
a) außerhalb des betrieblichen Bereichs der IWD market research GmbH liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers und von der IWD market research GmbH nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen; oder
b) die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs der IWD market research GmbH liegen, jedoch von dieser nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. -
VIII. Haftung
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Auftragsgegenstandes.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 1 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der IWD market research GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat die IWD market research GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die IWD market research GmbH beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag der IWD market research GmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der IWD market research GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden der IWD market research GmbH bleibt eine etwaige Haftung der IWD market research GmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. -
IX. Produkttests
1. Der Auftraggeber stellt die IWD market research GmbH von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch einen Fehler des zu testenden Produkts verursacht werden, gegen die IWD market research GmbH oder gegen deren Mitarbeiter gestellt werden.
2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann.
3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und / oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen der IWD market research GmbH zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. -
X. Zahlung und Zahlungsverzug
1. Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung. Deswegen sind 50 Prozent der vereinbarten Honorarsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung und die restlichen 50 Prozent bei Ablieferung der Ergebnisse zur Zahlung fällig. Soweit der Untersuchungsansatz oder die Auftragssumme es angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
2. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur sofortigen Zahlung fällig; der Zahlungseingang hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Wenn Wechsel oder Schecks angenommen werden, wozu die IWD market research GmbH nicht verpflichtet ist, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Mit der Einlösung oder Nichteinlösung solcher Papiere verbundene Kosten und Spesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, soweit die IWD market research GmbH die ihr obliegenden Leistungen erbracht hat. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
4. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und/oder die Erklärung der Aufrechnung sind nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen; dies gilt nicht für Ansprüche wegen Mängeln und Ansprüchen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. -
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, der Sitz der IWD market research GmbH.
2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Vertrag mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag ist Magdeburg.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. -
XII. Datenverarbeitung
Mit seiner Bestellung erteilt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten in unserer EDV sowie zur Nutzung dieser Daten zwecks Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Aufträgen.